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für und mit Kindern und Jugendlichen
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Ernährung
und Kochen mit Kindern
Bastel- und Spieletipps
Kinder im Internet
Taschengeld
Berufsschüler haben
Anspruch auf einen Schülerausweis
Was
machen Familien mit ihren Kindern, die an der Armutsgrenze leben
müssen, vieles müssen sie ihren KIndern
versagen, Sei es
nun die Kleidung nach dem neusten Chic, wie die Kids sich dies
vorstellen, weil es in der Schule angesagt ist. Auch Spielzeug kann
ganz schön ins Geld gehen. Geht das Kind zur Schule wird es
noch
schwieriger. Die Schulbücher müssen nun
selbst
finanziert werden, da man ja z. B. hier in Hamburg die
Lehrmittelfreiheit aufgehoben hat Unterliegt eine Familie
einer
gewissen Einkommensgrenze kann es die Schulbücher im
Leihverkehr geben
oder es wird bezuschußt. Später genaueres
darüber..
Aber es bleibt noch genug, was beschafft werden muß. Schreib-
und
Malgzeug, Hefte und Malblocks, Werkunterricht oder
Handarbeitsunterricht verlangen auch kleine Kostenbeteiligungen,
für den Sportunterricht ist Sportzeug und Turnschuhe
fälliig,
Fahrgeld zur Schule muß dann auch noch irgendwo herkommen. So
geht es immer fröhlich weiter und es wird von Schuljahr zu
Schuljahr immer mehr. Nicht zu vergessen ist, daß auch PC und
Internet Einzug in die Schulen machen und verwendet werden. Nicht
vergessen sollte man auch die anfallenden Klassenreisen, die
aber
auch für finanzschwache Familien bezuschußt werden.
Es gibt von
Mutterschaftgeld,
Erziehungsgeld, Kindergeld, Bafög oder
Berufsausbuldungbeihilfen
so einige staatlichen Beihilfen die
hier zwar speziell
auf Hamvburg ausgerichtet sind. Was aber aber auch in anderen
Städten und Kommunen genauso gehandhabt wird und auch
über
die Städtewebseiten
heraus zu bekommen ist.
Fördermöglichkeiten
für und um
Kinder
Mutterschaftsgeld wird gezahlt
von der Krankenkasse höchstens 13,--€ pro Tag
und ergänzend vom Arbeitgeber. Bezugsdauer 6 Wochen vor der
Geburt und 8 Wochen
danach. Ist Frau nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse
bekommt sie
das Mutterschaftsgeld vom Bund bezahlt einmalig 210,--€ Zu beantragen ist die beim
Bundesversicherungsamt. Als nur Hausfrau hat sie keinen Anspruch auf
Mutterschaftsgeld. Steht man in Bezug von Sozialleistungen wie ALG II
erhält
man einen Mehrbedarf auf Antrag von 17% vom Regelsatz ( 59,--€
) Zuschlag und auf
Babyausstattung auch
mittels Antrag. 12
– 8 Wochen vor der Geburt des Kindes. Auch einen Antrag auf
Schwangerschaftsbekleidung sollte man versuchen.
Mehr Infos:
http://www.das-glossar-zur-gesundheitsreform.de/glossar/mutterschaftsgeld.html?google=mutterschaftsgeld
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm
http://www.bundesversicherungsamt.de/
nach
oben
Kindergeld muß bei der
Familienkasse der Bundesagentur für
Arbeit schriftlich beantragt werden und gilt bis zum 18 Lebensjahr.
Unter
besonderen Bedingung z.B. zwecks Studium oder erste Ausbildung auch
länger höchstens
bis zur Zeit noch bis zum 27 Lebensjahr. Für das 1. 2. und 3. Kind
erhält man
154,-- €
ab dem 4. Kind 179,--€
monatlich. Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuß erhalten,
wird dies vom Kindergeld
in Abzug gebracht. Empfangen die Eltern ALG II wird das Kindergeld voll als
Einkommen angerechnet.
Kinderzuschlag,
gibt es zusätzlich pro Kind bis zu 36 Monate bis zu 140 ,--
€ monatlich, wenn
die Eltern nur sich selbst mit Arbeitseinkommen finanzieren
können. Der
Kinderzuschlag richtet sich nach der Einkommenshöhe. Hier
könnte schon der
Zusatzbezug von ALG II entfallen für die Zeit. Auch dies
muß schriftlich bei
der Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse schriftlich
beantragt werden.
Infos
Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=194&rqc=2&ls=false&ut=0
nach oben
Unterhaltsvorschuß wird gezahlt
auf schriftlichen
Antrag beim zuständigen Jugendamt, wenn man Alleinerziehend
ist nach Scheidung
oder Trennung von einem Elternteil. Das muß nachgewiesen
werden und das oder
die Kinder müssen beim AntragstellerIn im Haushalt leben.
Bei
Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschußzahlungen wird die
Hälfte des
Kindergeldes abgezogen. Dauer dieser Leistung ist höchstens 72
Monate und nur
bis zum 12 Lebensjahr des Kindes möglich. Eigenes Einkommen
des Antragstellers
wird nicht berücksichtigt. In den alten Bundesländern
beträgt der Vorschuss für
Kinder unter sechs Jahren 122 Euro monatlich, in den neuen
Ländern 106 Euro.
Für Kinder von sechs bis zwölf gibt es in den alten
Ländern 164 Euro, in den
neuen 145 Euro.
Infos
für
Hamburg unter:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/jugend-und-familie/familienwegweiser/unterhalt/unterhaltsvorschuss.html
Infos
für
den bayrischen Raum unter:
http://www.schwanger-in-bayern.de/finan/uvorsch.htm
nach oben
Erziehungsgeld oder
Bundeserziehungsgeldantrag
stellen beim zuständigen Ortsamt. Es gibt zwei
Möglichkeiten des
Erziehungsgeldes Regelsatz mtl. 300,-- € für zwei
Jahre oder Budget für ein
Jahr mtl. 450,-- €. Antragstellung am besten sofort nach der
Geburt des Kindes.
Gezahlt wird nur bis zum 2. Lebensjahr des
Kindes. Mutterschafsgeld wird in den ersten drei Monaten
angerechnet.
Diese Leistung wird auf Entgeldersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I
und II
Sozialgeld. Krankengeld etc angerechnet.
Erwerbseinkommen
wird auch heranzogen Es darf aber eine Erwerbstätig bis zu 30
Stunden
Wöchentlich ausgeübt werden. Einkommensgrenzen
beachten.
War man vor
der Geburt in einem Beschäftigungsverhältnis,
muß die Elternzeit beim
Arbeitgeber beantragt werden.
Für
Hamburg
mit Antragsfomulare und Infos:
http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1399&Itemid=76
Für
Bayern:
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/berz.html#A0
Broschüre
unter:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/erziehungsgeld.htm
nach oben
Das
Erziehungsgeld
wird vom
Elterngeld abgelöst mit
Beginn Januar 2007
Bezugdauer
bis zu 14 Monat, wenn der Vater davon auch 2 Monate die Kinderbetreuung
übernimmt.
Gezahlt
wird 67 % des Durchschnitt-Nettogehaltes, was durch die letzten 12
Monate
nachgewiesen wird.
http://www.welt.de/data/2006/06/14/915989.html
http://www.elterngeld.net/
nach oben
Elternzeit muß
beim Arbeitgeber beantragt
werden. Kann sowohl Vater oder Mutter in Anspruch nehmen oder auch
geteilt
werden. Anspruchsdauer drei Jahre gesamt. Wird die Elterzeit nicht
gleich nach
der Geburt des Kindes genommen ist die Elternzeit auch noch
später möglich aber
nur bis zum 8. Lebenjahr des Kindes. Rechtzeitig voher Antrag beim
Arbeitgeber
stellen. Mit Genehmigung des AG darf man einer
Erwerbstätigkeit von höchstens
30 Stunden im selben Betrieb oder
auch in einem andern Betrieb nachgehen.
Infos zu
Elternzeit:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/erziehungsurlaub.html
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/bsg/familie/familienwegweiser/elternzeit/start.html
Infos zur
Elternzeit nur Online unter:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4766.html
nach oben
Berufsausbildungsbeihilfe kann bei der
Bundesagentur für
Arbeit beantragt werden.
Es wird
eigenes Einkommen und das der Eltern, Lebenspartner oder Ehegatten
berücksichtigt. Es wird der Lebensbedarf ermittelt bei
auswärtiger
Unterbringung.
Siehe Infos
hierzu unter:
http://www.ausbildungberufchancen.de/webcom/abc_show_glossar.php/_c-1113/_nr-64/i.html
Broschüre
mit Berechnungsbeispielen:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=115&docId=58353&rqc=2&ls=false&ut=0
nach oben
Betreuungsfreibetrag bedeutet
Freibeträge, die sich Steuer
mindernd auswirken bei Erwerbseinkommen für die
Kindergartenplatz, Tagesmutter
oder Krippe
http://www.familienratgeber.dfv-nrw.de/index.php?id=523
http://www.schwanger-in-bayern.de/finan/betrfre.htm
nach oben
Bafög finanzielle
Beihilfe zum Studium ist eine Beihilfeform speziell für
alle Schulformen bis hin zum Studium
Betriebliche
Ausbildung ist ausgeschlossen
Voraussetzung
Alter bis 30 Jahre, Eignung für das gewünschte Ziel
und deutsche Staatsgehörigkeit.
Ausländische Mitbürger können diese
Ausbildungsförderung auch nach bestimmten
Kriterien erhalten. Z. B. Wenn mindestens ein Elternteil schon eine
bestimmte
Zeit hier erwerbstätig tätig sind. Auch wenn ein
Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzt, Asylberechtigte, Heimatlose, EU-Bürger mit Wohnsitz
Deutschland usw.
Antragstellung bei Ämter für
Ausbildungsförderung und für Studenten bei den
Studentenwerken der jeweiligen Hochschulen.
Antragsformulare
und weitere Infos unter:
http://www.bafoeg.bmbf.de/
Die
Fördermmöglichkeiten
für Familien mit Kindern habe ich nach besten Wissen und
Gewissen
zusamengestellt. Es kann aber gerne darüber im Forum
geschrieben
werden.
nach oben
Nun ist es ja nicht das einzigste wo Kinder leider durch
widrige
Umstände innerhalb der Familien gezwungen sind zu lernen was
es heißt sparen zu müssen. für die Eltern
odoer
alleinerziehenden ist immer wieder ein täglicher Spagat den
Kindern was bieten zu wollen oder ihnen ständig nahebringenzu
müssen, daß es nicht geht die kleinen und
großen
Wünsche erfüllt zubekommen. Das fängt schon
bei der
Kleidung an, geht über das Spielzueg oder allgemein
über den
Bedarf des täglichen Lebens. Man sollte seine Kindern
schon
sehr früh die Situation des Sparens nahebringen wie z. B.:
nach oben
Einkaufen mit Kindern
Kinder bei der Einkaufplanung mit einbeziehen und aktiv
beteiligen
Unter dem nachfolgenden Newlstter ist dies sehr
schön
beschrieben. http://www.derknauserer.at/kn/knauserer%2006_2006.txt
nach oben
Ernährung
und Kochen mit Kindern
Speziell für Kinder gibt es preiswerte
leicht
verständliche Rezept und die Kinder können gleich
selber mit
Hand anlegen beim Kochen, Braten und Backen
http://www.kinderrezepte.de/
nach oben
Basteln mit Kindern
Ein weiterer Punkt ist die Freizeitbeschäftigung mit Kindern.
Basteln aus allen möglichen Teilen des tägliche
Lebens wie
Joghurtbecher, kleine Pappschachteln, Flaschen, Steine, Muscheln,
Tannenzapfen, gebrauchte CDs, Wollreste, Stoffreste usw. Auch
schöne Spiele für drinnen und draußen nicht
zu
vergessen.
Auch hier gibt es hilfreiche Tipps vom Knauserer Newsletter.
http://www.derknauserer.at/kn/knauserer%2005_2006.txt
http://www.derknauserer.at/kn/knauserer%2006_2006.txt
http://www.derknauserer.at/kn/knauserer%2007_2006.txt
Auch viele Bastel-
und Spieletipps sind zu finden unter: http://www.kidsweb.de
Unter http://www.derknauserer.at gibt es
auch ein sehr interessantes Forum http://www.einfachleben.de.vu/,
was sich auch beim genaueren Durchsehen auch mit der Problematik Kinder
und Sparen beschäftigt.
nach oben
Kinder und Internet
Suchmaschine für Jugendliche und Kinder
http://www.helles-koepfchen.de/
Kostenlose Hompages erstellen und veröffentlichen auf für Jugendliche und Kinder geeignet ( Anfänger )
http://www.2page.de/
Kostenloses für Webmaster und Hilfen
http://www.onlyfree.de/
nach oben
Auch das Taschengeld ist eine
sehr wichtiges Thema. Auch wenn
nicht viel Geld vorhanden ist, sollte es wenigsten ein kleines
Taschengeld sein, was die Kinder selbet verwalten lernen sollten. und
es sollte auch mit ihnen darüber gesprochen werden jeweils
nach
Alter des Kindes. Dann verstehen die Kinder dies auch und wissen auch,
das nicht immer alles sofort im Leben zu bekommen ist, sondern
angespart werden muß oder vielleicht durch klenie
Schülerjobs verdient werden kann. So ist es dann auch nach
Absprache möglich für ein Hobby das nötige
Kleingeld
sich zuverdienen oder es finden sich auch
Möglichkeiten
durch kleine Gegenleistungen ein Musikinstrument zu erlernen
oder
z.B. Reiten zu lernen, wenn man Kontakt zuu einem Ponyhof hat und dort
sich vielleicht mal nützlich macht wie bei
Säuberungarbeiten
der Ställen. Ich selber hatte mir als junges Mädchen
eine
Casetterecorder gewünscht. Meine Mutte knnte mir diese
Gferät
nicht ksufen also habe ichmir diesn Wunsch durch Küchenarbeit
in
einem Restaurant selbst erfüllt ind den Ferien. Als ich das
Geld
zusammen hattte, bin ich dann losgegang und habe mir dies
Gerät
gekauft und auch jahrelang sehr viel Freude daran gehabt.
Viele werden sich fragen, wie hoch sollte das Taschengeld für
Kinder und Jugendliche sein.
Es gibt keine gesetzlichen Richtwerte.. Hier richtet es sich auch nach
dem Familie- Budget. Taschegeldzahlung sollte so ab dem 5.
Lebensjahr im wöchentlichen Rhythmus begionen werden immer zu
eine
festen Termin. Das Taschengeld sollte auch nicht an eine bestimmten
Zweck wie Schulmaterial oder Kleidung festgemacht werden,
sondern
ausdrücklich für die kleine Wünschen sein.
Auch sollten
keine Sanktionen an das Taschengeld wie Entzug des Taschengeldes
geknüpftt werden. In diesem Alter kann man dem Kind auch
erklären, warum es nur eine bestimmten Betrag
erhält
und das dies an das Familienbudget angelehnt ist.
So ab dem 10. Lebensjhahr solte das Taschengeld monatlich erfolgen,
immer dann wenn Lohn oder Ähnliches zumFamilien-Unterhalt
gezahlt
wird. Jetzt kann man dem Kind langsam schon mal beibringen, was es
heißt mit seinem Geld über den ganzen Monat
zukommen. und
auch mal einen Teil anzusparen für größere
Anschaffungen. Auch sollte innerhalb der Familie offen über
das
Familienbudget gesprochen werden. Also was feste Kosten sind wie Miete,
Strom, Wasser, Versicherungen etc. Auch die
Einkaufmöglichkeiten
sollten schon beleuchtet werden oder wie geht man mit großen
Anschaffungen um und wie plant man Urlaub usw..
Die nachfolgen genannten Taschengeldbeiträge dienen nur als
Richtschnur und sollte dem Familiieneinkommen angepasst sein.
Empfehlung für die
Höhe des Taschengelds
Das
Amt für Jugend und Familie hält zur Zeit folgende
Taschengeldsätze für angemessen:
| im Vorschulalter (ab
ca. 5 Jahren) |
wöchentlich ca. |
1,00 Euro |
| ab
Schuleintritt (bis 7 Jahre) |
wöchentlich ca. |
2,00 Euro |
| 8 und 9 Jahre |
wöchentlich ca. |
3,00 Euro |
| 10 und 11 Jahre |
monatlich ca. |
15,00 Euro |
| 12 und 13 Jahre |
monatlich ca. |
17,50 Euro |
| 14 und 15 Jahre |
monatlich ca. |
26,50 Euro |
| 16 und 17 Jahre |
monatlich ca. |
35,00 Euro |
Ab 18 Jahre soll das
Taschengeld entsprechend angehoben werden.
Die
Sätze ab 16 Jahre gelten nur für Jugendliche, die
wirtschaftlich noch ganz von den Eltern abhängig sind (in der
Regel Schüler). Steht ein Jugendlicher in Lehrausbildung oder
erhält schon ein regelmäßiges
Arbeitseinkommen und lebt noch im Haushalt der Eltern, sollte er ein
Drittel seines Verdienstes als Taschengeld betrachten dürfen,
ein weiteres Drittel für Anschaffungen verwenden (z.B.
Kleidung) und mit dem restlichen Drittel zum Familienhaushalt
beitragen.
Mehr zum Thema und Empfehlungen
zum Taschengeld: unter:
http://www.starke-eltern.de/htm/taschengeld.htm
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Erziehungsfragen/s_231.html
Weitere Spartipps:
Hier noch allgemien Infos zu Föderung für und um
Kinder/Jugndliche:
http://www.familienratgeber.de/ratgeber/seite_84929.html#a006
http://www.mamis-in-not.de/htm/finanzd.htm
Steuerliche Erleichterungen mit Kindern bei Erwerbseinkommen siehe
unter:
http://www.ratgeber-steuer24.de/Familienfoerderung/index.html
Staatliche Hilfen für finanzschwache Familien
http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=312
Berufsschüler
haben Anspruch auf einen
Schülerausweis,
dadurch bekommt man viele Ermäßigung in kulturellen
Einrichtungen und auch bei den ö ffentliche Verkehrmsitteln
oder
z. B: Schwimmhalle.
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