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Die Hartz-IV-Reform sieht vor, für Langzeitarbeitslose "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" zu schaffen. Auf jeden Fall dürfe es sich wie gesetzlich vorgeschrieben, nur um zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten handeln. Sie sind zeitlich begrenzt. Sie erhalten
dafür einen Stundenlohn von etwa einem bis zwei Euro. Der Zuverdienst wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Auch zusehen, daß Fortbildung, wenn möglich integriert ist. Tipp:
Jetzt schon selber - mit
Hinweis auf dieses Modell um einen Ein-Euro-Job kümmern.
Lieber diesen - und das verdiente Geld zusätzlich zu Hartz
IV-Einkünften, als gar nichts. Link dazu: Hier weiteres zum Thema 1-Euro-Jobs |