GEZ-Gebühren und Rundfunkgebührenbefreiung, aber wie.
Zurück zur Startseite

Verändertes Antragsverfahren zur Rundfunkgebührenbefreiung ab 1. April 2005 !

Wie stelle ich den Antrag auf GEZ-Befreiung 

Ein Jahr ist vergangen und immer wieder hört man von ALG II Empfängern etc, daß sie keine GEZ- Befreiung erhalten.

So kann es nicht gehen. Bevor die GEZ anfing diese Anträge selbt zu bearbeiten, wurde dies über die zuständige Ort-und Sozialämter nach Prüfung der Einkommen mit erledigt. Immer wieder zeigt sich, daß die GEZ nicht in der Lage ist die Befreiungen  zügig zu prüfen und bearbeiten. Außerdem sollte mittlerweile bis nach Köln der Zentrale der GEZ auch die Information gekommen sein, daß die ALG II Anträge immmer nur für 3 höchsten bis 6 Monate bewilligt werden.
Außerdem ist es von Seiten der GEZ eigentlich schon sehr überzogen, bei jeden Neuantrag beglaubigte Kopie zu verlangen. Also kostet so ein Brief mit beglaubigter Kopie, weiteren Kopien und Anschreiben, Umschlag mit Briefmarke normal mit ca 2,-- Euro. ( Als Einschreiben kommen dann noch die Gebühren für das Einschreiben dazu, weil man Angst hat der Antrag nicht ankommt. )
Für ALG II Empfängern könnte die Antragsbearbeitung der GEZ -Befreiung auch ausgelagert werden an die jeweiligen Argen, weil dort schon die Daten der Einkommensverhältnisse vorliegen nach der Bedürftigkeitsprüfung.

Alle weiteren geringen Einkommensbezieher müßten dann eben weiter direkt mit der GEZ das Antragsprozedere durchführen.

Hier sollte die GEZ mal wirklich nachdenken, ob das alte System nicht sinnvoller geblieben wäre. Denn es ist kein Wunder, wenn die Rundfunkgebühren steigen. Denn die GEZ wird ja aus diesen Gebühren finanziert. Da fragt man sich eigentlich, was hat diese Institution dazugetrieben, dieses Antragsprozedere nun selbst durchzuführen.

Jetzt läuft es wie nachfolgend:

ALG II Bescheid läuft bis 28.2. Nachfolgantrag gestellt gleich Anfang Februar. Bewilligung kommt im schlechtesten Fall erst am 27.02. Nachfolge oder Neuantrag an die GEZ kann dann erst gestellt am 01.03. ( weil man dann wieder Geld zu Verfügung hat für Beglaubigung, Brief und Kopiegebühren) werden. Dann erhält man einen Bescheid von der GEZ, daß der neue Bewiliigungszeitraum erst ab 01.04 beginnt. Konsequenz dieses Verfahrens ist, daß die GEZ für einen Monat ihre Rundfungebühren erhebt. Diese Praktik muß unterbunden werden.

Daher -  nicht alles was neu ist muß gut sein. Hier wäre das alte System alle mal besser. Man hätte nur die Bewilligungsdauer verkürzen können, wie es jetzt auch passiert. Weiter spart es für die Bedürftigen Kosten und Zeit für die Antragsstellung.

Trotzdem gilt für alle ALG II Empfänger und natürlich auch allen Personengruppen, die nur Einkommen in Sozialhilfeniveu erzielen:

Die GEZ Befreiung steht gesetzlich zu, also bitte unbedingt bei einer Ablehnung sofort Widerspruch einlegen. Hierbei ruhig die örtlichen Beratungsinstitutionen zu Hilfe nehmen. Einen Musterbrief  (Widerspruch ) werde ich in den nächsten Tage an dieser Stelle veröffentlichen.

Wie stelle ich den Antrag auf GEZ-Befreiung    nach oben

Der Antrag auf diese Befreiung jetzt direkt bei der GEZ / 50656 Köln beantragt werden. Hierzu kann die von der GEZ (Rundfunkgebührenbefreiung) herausgegebene pdf . Datei verwendet werden. Diese kann auch von der Internetseite der GEZ.: http://www.gez.de   heruntergeladen werden.
Auch bei den Behörden soll dieser Antrag erhältlich sein.
Bei der Verwendung des aktuellen Adobe Reader (6.01) kann der Antrag direkt am Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Antrag wird dabei nicht abgespeichert!  Also erst ausdrucken und dann die pdf.Datei schließen.
Die GEZ verlangt neben dem unterschrieben Antrag auch die beglaubigte Kopie des Originalbescheid des ALG II (1. Seite reicht aus zu Beglaubigung ) als Zusendung per Post. Beglaubigungen kann man beim zuständigen Ortsamt/Kundenzentrum erledigen lassen. Auch bei Kirchenbüros auf Anfrage ist dies auch möglich. Kostenpunkt hier in Hamburg 1,- Euro pro Seite.

Achtung:

Die Rundfunkgebührenbefreiung erfolgt grundsätzlich nur auf Antragstellung und erst ab dem darauf folgenden Monat der Beantragung. Es ist also wichtig, den Antrag beim Bezug von ALG II so früh wie möglich bei der GEZ in Köln einzureichen.

Bearbeitungszeit liegt zu Zeit bei ca. 6 Wochen, kann aber auch schneller gehen.

Für Antragsteller, die kein ALG II erhalten, sollten trotzdem auch den Antrag auf Befreiung stellen, wenn sie geringes EInkommen nachweisen, auch wenn es gerade über den Satz von Bezug ALG II inkl. Miete liegt. Dies gilt vor allem auch für Rentner. Auch hier gilt, dass nur die erste Seite des Bescheides oder die erste Seite des Bescheides von der Grundsicherung, beglaubigt sein muß, aber die weiteren Seiten trotzdem in Kopie mitschicken.

nach oben