GEZ-Gebühren
und Rundfunkgebührenbefreiung, aber wie.
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Verändertes
Antragsverfahren zur Rundfunkgebührenbefreiung ab 1. April
2005 !
Wie stelle ich den Antrag auf
GEZ-Befreiung
Ein
Jahr ist vergangen und immer
wieder hört man von ALG II Empfängern etc,
daß
sie keine GEZ- Befreiung erhalten.
So kann es
nicht gehen. Bevor die GEZ anfing diese Anträge
selbt zu bearbeiten, wurde dies über die zuständige
Ort-und Sozialämter nach Prüfung der Einkommen mit
erledigt. Immer wieder zeigt sich, daß die GEZ nicht in der
Lage ist die Befreiungen zügig zu prüfen
und bearbeiten. Außerdem sollte mittlerweile bis nach
Köln der Zentrale der GEZ auch die Information gekommen sein,
daß die ALG II Anträge immmer nur für 3
höchsten bis 6 Monate bewilligt werden.
Außerdem ist es von Seiten der GEZ eigentlich schon sehr
überzogen, bei jeden Neuantrag beglaubigte Kopie zu verlangen.
Also kostet so ein Brief mit beglaubigter Kopie, weiteren Kopien und
Anschreiben, Umschlag mit Briefmarke normal mit ca 2,-- Euro. ( Als
Einschreiben kommen dann noch die Gebühren für das
Einschreiben dazu, weil man Angst hat der Antrag nicht ankommt. )
Für ALG II Empfängern könnte die
Antragsbearbeitung der GEZ -Befreiung auch ausgelagert werden an die
jeweiligen Argen, weil dort schon die Daten der
Einkommensverhältnisse vorliegen nach der
Bedürftigkeitsprüfung.
Alle weiteren geringen Einkommensbezieher müßten
dann eben weiter direkt mit der GEZ das Antragsprozedere
durchführen.
Hier sollte die GEZ mal wirklich nachdenken, ob das alte System nicht
sinnvoller geblieben wäre. Denn es ist kein Wunder, wenn die
Rundfunkgebühren steigen. Denn die GEZ wird ja aus diesen
Gebühren finanziert. Da fragt man sich eigentlich, was hat
diese Institution dazugetrieben, dieses Antragsprozedere nun selbst
durchzuführen.
Jetzt läuft es wie
nachfolgend:
ALG
II Bescheid läuft bis 28.2. Nachfolgantrag gestellt gleich
Anfang
Februar. Bewilligung kommt im schlechtesten Fall erst am 27.02.
Nachfolge oder Neuantrag an die GEZ kann dann erst gestellt am 01.03. (
weil man dann wieder Geld zu Verfügung hat für
Beglaubigung, Brief und Kopiegebühren) werden. Dann
erhält man einen Bescheid von der GEZ, daß der neue
Bewiliigungszeitraum erst ab 01.04 beginnt. Konsequenz dieses
Verfahrens ist, daß die GEZ für einen Monat ihre
Rundfungebühren erhebt. Diese Praktik muß
unterbunden werden.
Daher
- nicht alles was neu ist muß gut sein. Hier
wäre das
alte System alle mal besser. Man hätte nur die
Bewilligungsdauer verkürzen können, wie es jetzt auch
passiert. Weiter spart es für die Bedürftigen Kosten
und Zeit für die Antragsstellung.
Trotzdem gilt
für alle ALG II Empfänger und natürlich auch
allen Personengruppen, die nur Einkommen in Sozialhilfeniveu erzielen:
Die GEZ Befreiung steht gesetzlich zu, also bitte unbedingt bei einer
Ablehnung sofort Widerspruch einlegen. Hierbei ruhig die
örtlichen Beratungsinstitutionen zu Hilfe nehmen. Einen
Musterbrief (Widerspruch ) werde ich in den nächsten
Tage an
dieser Stelle veröffentlichen.
Wie stelle
ich den Antrag auf GEZ-Befreiung nach oben
Der
Antrag auf diese Befreiung jetzt direkt bei der GEZ / 50656
Köln beantragt werden. Hierzu kann die von der GEZ
(Rundfunkgebührenbefreiung) herausgegebene pdf . Datei
verwendet werden. Diese kann auch von der Internetseite der GEZ.:
http://www.gez.de
heruntergeladen werden.
Auch bei den Behörden soll dieser Antrag erhältlich
sein.
Bei der Verwendung des aktuellen Adobe Reader (6.01) kann der Antrag
direkt am Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der
ausgefüllte Antrag wird dabei nicht abgespeichert! Also
erst ausdrucken und dann die pdf.Datei schließen.
Die GEZ verlangt neben dem unterschrieben Antrag auch die beglaubigte
Kopie des Originalbescheid des ALG II (1. Seite reicht aus zu
Beglaubigung ) als Zusendung per Post. Beglaubigungen kann man beim
zuständigen Ortsamt/Kundenzentrum erledigen lassen. Auch bei
Kirchenbüros auf Anfrage ist dies auch möglich.
Kostenpunkt hier in Hamburg 1,- Euro pro Seite.
Achtung:
Die
Rundfunkgebührenbefreiung erfolgt grundsätzlich nur
auf Antragstellung und erst ab dem darauf folgenden Monat der
Beantragung. Es ist also wichtig, den Antrag beim Bezug von ALG II so
früh wie möglich bei der GEZ in Köln
einzureichen.
Bearbeitungszeit
liegt zu Zeit bei ca. 6 Wochen, kann aber auch schneller gehen.
Für
Antragsteller, die kein ALG II erhalten, sollten trotzdem auch den
Antrag auf Befreiung stellen, wenn sie geringes EInkommen nachweisen,
auch wenn es gerade über den Satz von Bezug ALG II inkl. Miete
liegt. Dies gilt vor allem auch für Rentner. Auch hier gilt,
dass nur die erste Seite des Bescheides oder die erste Seite des
Bescheides von der Grundsicherung, beglaubigt sein muß, aber
die weiteren Seiten trotzdem in Kopie mitschicken.
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