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GEZ-Gebühren
und Rundfunkgebührenbefreiung, aber wie.
Zurück zur Startseite Ab 2013 wird die Rundfunkabgabe pauschalisiert als Haushaltsabgabe nicht mehr Personenbezogen. Auch Praxen, Firmen, Geschäft, Hotels.Gastronomie usw. wird die GEZ GEbüht pauschal nach Standorten und Angestelltenzahlen berechnet. Änderungen siehe nach folgende Links, wie es geplant ist. Sehr großer Nachteil wird sein, daß es keine Gebührenbefreiungmehr geben soll. Da wird man abwarten müssen wie das wird. Vor allem Singlehaushalte werden dann über Gebühr belastet, weil sie im Gegensatz zu Familien und Uunternehmen den Monatsbetrag alleine finenzieren müssen. Vor allem wenn das Einkommen auf Sozialhilfeniveu ist. Hier ist abzuwarten wie sich dieses thema entwickelt. http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,699678-2,00.html http://www.pcwelt.de/ratgeber/Kritik-Beschlossen-369685.html Verändertes Antragsverfahren zur Rundfunkgebührenbefreiung ab 1. April 2005 bis 2013! Wie stelle ich den Antrag auf GEZ-Befreiung Ein
Jahr ist vergangen und immer
wieder hört man von ALG II Empfängern etc,
daß
sie keine GEZ- Befreiung erhalten. Jetzt läuft es wie nachfolgend: ALG II Bescheid läuft bis 28.2. Nachfolgantrag gestellt gleich Anfang Februar. Bewilligung kommt im schlechtesten Fall erst am 27.02. Nachfolge oder Neuantrag an die GEZ kann dann erst gestellt am 01.03. ( weil man dann wieder Geld zu Verfügung hat für Beglaubigung, Brief und Kopiegebühren) werden. Dann erhält man einen Bescheid von der GEZ, daß der neue Bewiliigungszeitraum erst ab 01.04 beginnt. Konsequenz dieses Verfahrens ist, daß die GEZ für einen Monat ihre Rundfungebühren erhebt. Diese Praktik muß unterbunden werden. Daher
- nicht alles was neu ist muß gut sein. Hier
wäre das
alte System alle mal besser. Man hätte nur die
Bewilligungsdauer verkürzen können, wie es jetzt auch
passiert. Weiter spart es für die Bedürftigen Kosten
und Zeit für die Antragsstellung. Wie stelle ich den Antrag auf GEZ-Befreiung nach oben Der
Antrag auf diese Befreiung jetzt direkt bei der GEZ / 50656
Köln beantragt werden. Hierzu kann die von der GEZ
(Rundfunkgebührenbefreiung) herausgegebene pdf . Datei
verwendet werden. Diese kann auch von der Internetseite der GEZ.:
http://www.gez.de
heruntergeladen werden. Achtung: Die Rundfunkgebührenbefreiung erfolgt grundsätzlich nur auf Antragstellung und erst ab dem darauf folgenden Monat der Beantragung. Es ist also wichtig, den Antrag beim Bezug von ALG II so früh wie möglich bei der GEZ in Köln einzureichen. Bearbeitungszeit liegt zu Zeit bei ca. 6 Wochen, kann aber auch schneller gehen. Für Antragsteller, die kein ALG II erhalten, sollten trotzdem auch den Antrag auf Befreiung stellen, wenn sie geringes EInkommen nachweisen, auch wenn es gerade über den Satz von Bezug ALG II inkl. Miete liegt. Dies gilt vor allem auch für Rentner. Auch hier gilt, dass nur die erste Seite des Bescheides oder die erste Seite des Bescheides von der Grundsicherung, beglaubigt sein muß, aber die weiteren Seiten trotzdem in Kopie mitschicken. Inzwischen gibt es spezielle Schriftstücke von der Grundsicherung oder ALG II, die man mit den Antrag mitschickt, also keine Beglaubigungsgebühren mehr. |