Gesundheit  
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Patientenberatung 

Unabhängige Patientenberatung Deutschland hat eine kostenlose Beratungstelefonnummer eingerichtet die über Fetnetz und Mobil kostenlos erreichbar  ist 

Tel 08000 11 77 22   von Montags bis Freitags 10 – 18 Uhr

Beraten wird über Behandlungsformen, rechtliche Probleme mit Krankenkassen usw.

Hinter dieser Organisation steht der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Sozialverband VDK. Es ist also davon auszugehen, daß hier sehr kompetente beraqtung zu erwarten ist. 

Siehe dazu:  http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/


Hier Wissenwertes zur neuen Gesundheitsreform

http://www.die-gesundheitsreform.de/index2.html

Gesundheit muß gefördert werden, aber man kann selbst auch sehr viel tun dazu.

Richtige Ernährung - Bewegung - Ein ausgewogenes Seelenleben - sind die Grundpfeiler hierzu.

Nun gibt es aber trotz aller Vorsorge und Achtsamkeit auf seine Gesundheit einen Behandlungsbedarf, was durch den Krankversicherungsschutz wenig oder gar nicht mehr abgesichert ist. Nun könnte man sich eine Zusatzversicherung zulegen. Aber was macht man, wenn man mit minderbemittelten Einkommen da steht.

Zuzahlungen von Mediamente etc. bei der Krankeversicherung
Zahnersatz
Brillen



Zuzahlungen von Mediamente etc. bei der Krankeversicherung


Praxisgebühr  10 Euro je Quartal Überweisung an anderen Facharzt und Vorsorgeuntersuchung 1 x im jahr Zähne und Krebsvorsorge bleiben frei
Arzneimittel und Verbandsmittel    10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro 
Hilfsmittel (nicht zum Verbrauch bestimmt)    10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro 
Hilfsmittel  (zum Verbrauch bestimmt)    10 % je Packung, maximal 10 Euro im Monat 
Heilmittel  (z. B. Massagen, Krankengymnastik) auch bei Abgabe in der Arztpraxis)    10 % der Kosten und zusätzlich 10 Euro je Verordnung 
Fahrkosten  -  zu und von stationären Behandlungen   -  bei einem Transport in Rettungsfahrzeugen oder Krankenwagen  10 %  der Kosten, mindestens 5 Euro höchstens 10 Euro 
Vollstationäre Krankenhausbehandlung    10 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr 
Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen    10 Euro je Kalendertag 
Anschlußrehabilitation    10 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr
Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter    10 Euro je Kalendertag 
Haushaltshilfe  10 % der Kosten, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro  
Häusliche Krankenpflege  10 % der Kosten und zusätzlich 10 Euro je Verordnung
Soziotherapie  10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro

Wichtig ist sämtliche Belege sammeln und Jahresbeitrag schon mal ausrechnen lassen.  Hat mein sein Soll erfüllt, kann man seine Befreiung zürgig beantragen und erhält sie auch für den Rest des laufenden Jahres.

  
Beispielrechnung für die Zuzahluung von Praxisgebühr und Medikamentn etc

Ehepaar, ein familienversichertes Kind

Jahreseinkommen Ehemann 15.000 Euro
Jahreseinkommen Ehefrau 15.000 Euro
Jahresbruttoeinkommen gesamt 30.000 Euro
 
- Freibetrag Ehegatte - 4.410 Euro
- Freibetrag Kind - 3.648 Euro
= zu berücksichtigendes Familieneinkommen 21.942 Euro
 
davon
Belastungsgrenze 2 % 438,84 Euro
Belastungsgrenze 1 % (chronisch Kranke) 219,42 Euro

Somit hat die Beispielfamilie im Kalenderjahr zusammen maximal 438,84 Euro (219,42 Euro) an Zuzahlungen zu entrichten.

Für Alleinstehend ohne Angehörige, wie Kind oder Ehepartner, gilt. Sie bekommen keine Freibeträge angerechnet. Hier wird das ermittelte Jahresbruttoeinkommen zugrunde gelegt.    

Jahreseinkommen Ledige/geschiedne7verwitwet 15.000 Euro
Jahresbruttoeinkommen gesamt 15.000 Euro
 
= zu berücksichtigendes Familieneinkommen 15.000 Euro
 
davon
Belastungsgrenze 2 % 300,00 Euro
Belastungsgrenze 1 % (chronisch Kranke) 150,00 Euro


Chronisch Kranke können auf Wunsch mit Nachweis der chronischen Krankenbenbehandlung sich die Zuzahlung von seiner Krankenkasse hochrechnen lassen und die gefordert Zuzahlung direkt bei der Krankenkasse leisten und erhält die Befreiung sofort.

ALG II Empfänger braucht man nur den Bescheid vorlegen und  für 2 %  -  82,40 Euro im Jahr an Zuzahlung leisten und als chronsch Kranker nur 1 % - -41,40 Euro.  Familienmitglieder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft, die arbeiten, müssen sich diese Sätze ausrechnen lassen und trotzdem den Bescheid mit vorlegen.. Die jeweilige Krankenkasse berät  und  ermittelt den jährlichen eigenen Zahlbetrag.

Zuzahlungsbfreiungsgrenze
http://www.abc-der-krankenkassen.de/belastungsgrenze.htm 


Zahnersatz    nach oben

Letzen Montag den 29.05.2006 habe ein einen Beitrag zum Thema Zahnersatz gesehen bei der Sendung MARKT im DRITTEN auf NDR 3 und dort wurde die Möglichkeit des Sparen beim Zahnhersatz vorgestellt.

Man läßt sich bei seinem Zahanrzt eine Kostenvoranschlag nach der Untersuchung erstellen und nimmt die dortigen Daten und kann unter den beiden nachfolgend angenannten Internetadressen die Daten eingeben und bekommt dann wesentlich preiswertere Angebote nachgewiesen. A ist das für eigenen Geldbeutel gut und B  die Krankenkakssen freuen sich auch, wenn solche Leistungen auch preiswerter und trotzdem fachlich gut ausgeführt werden.

Wer kein Internetanschluß hat, sollte sich von seiner Krankenkasse beraten lassen. Denn Preisvergleiche auch in diesem Bereich ist sehr wichtig und zahlt sich aus.

http://www.zahngebot.de/     Dienst für alle Patienten ausnahmslos kostenlos.

http://www.2te-zahnarztmeinung.de/   Dieses Angebot für Patienten ist leider kostenpflichtig - Ausnahmen sind die auf der Homepage genannten Partnerkrankenkassen, meistens Betriebskrankenkassen. Mitglieder der genannten Krankenkassen können diesen Dienst kostenlos in Anspruch nehmen.

Brillen    nach oben

Brillen werden ja von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt für Erwachsene ab 18 Jahren. Nun ist dies eine sehr sehr bescheidene Situation, wenn man ALG II Empfänger ist oder Einkommen ( ob Arbeitslohn oder Rente) in der gleiche Höhe oder weniger erzielt.
Denn mit zunehmenden Alter oder aus medizinischen Gründen kann sich das Sehvermögen auf einmal sehr verschlechtert und schon ist man von vielen Aktivitäten beruflicher oder freizeitliche Natur ausgeschlossen. Das kann so weit gehen, daß man nicht mal mehr ohne Angst auf die Straße gehen kann.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten sich Brllen zu kaufen bei Diskountern, Warenhäusern etc, die mit vorgefertigten Dioptrinzahlen Brillen anbieten zum Lesen oder in die Ferne sehen. Der Augensehtest beim Augenarzt wird ja noch als Untersuchung bezahlt.
Ein Ausweg eine Brille über besagte Diskounter/Warenhäuser zu kaufen kann nur ein Zwischenlösung sein. Denn gut ist es nicht für Augen auf Dauer. Vor allem, wenn man sich eine Brille kauft ohne vorherigen Augentest. Denn so passend, wie das Ergebnis des Sehtestes ist, bekommt man keine vorgefertigte Brille gekauft. Es ist nach wie vor Maßarbeit der Gläser erforderlich. Natürlich wollen die Optiker auch leben von ihren Angeboten und Service. So habe ich mir mal die großen OptikerKetten wie Fielmann, Bode, Apollo etc. angesehen und bin dann schließlich zu dem Ergebnis gekommen, daß eigentlich nur Fielmann die preiswerteste Variante mit seiner Versicherung für Brillen zum Nulltarif anbietet.

Sollte sich die Sehfähigkeit stark verändert haben, weiß der Augenarzt auch, ob die Krankenkasse trotzdem die Sehhilfe bezahlt -  also nachfragen.

Wenn nicht, dann bietet Fielmann eine Versicherung für  Nulltarifbrillen an:

10 € jährlich für Einstärken Glaser Brillen  (z. B. Lesebrillen)
50 € jährlich für Mehrstärken Gläser Brillen  (Für weit und nah sehen)

Versichert ist Bruch, Beschädigung, Verlust wie Dienbstahl und Veränderung des Sehvermögens von (ab 0,5 Dioptrien.) Drei Jahre Garantie auf die Brille. Die Modelle sind von ansprechender Form.

http://www.fielmann.de/nulltarif/versicherung.php



Siehe auch unter

Ernährung
Freizeit
Hausmittelchen
Beratung


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