Unter dem unten genannten Link habe ich weitere interessante Link-Tipps zugefügt zu den Themen Steuern, Vorsorge, Geldanlagen, Kredite und Versicherungen. Einkommen Bank Miete GEZ Hartz IV finanzielle Seite Hilfen auch in anderen Städten Insolvenzen mit unangenhmen FolgenSind
Sie im Verbraucher oder Regelinsolvenzverfahren und
wundern sich auf einmal ,daß Lastschriften von Ihrem
Bannkonto zurückgezogen
werden ohne das Sie dieses selbst veranlasst haben. Dann steckt ein
Treuhänder
oder Ihr Insolvenzverwalter dahinter diese ist nicht
rechtmäßig. Denn es ist
schon passiert das Mieten, Telefon und Energiekosten auf diese Weise
teilweise
bis zu drei Monate rückwirkend zurückgeholt wurden,
um die sogenannte
Insolvenzmasse zu erhöhen. Dies führt dann zu
exitenzgefährdenden Maßnahmen wie
Kündigung der Wohnung, Energielieferung und Telefon. Hierzu
gibt es inzwischen ein BGH Urteil, daß diese Praxis
ablehnt. Siehe
dazu AZ XIZ
ZR 283/07 und ein weiteres BGH-Urteil vom
10.06.2008
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/ SCHULDNERBERATUNG Verbraucherinsolvenz wird über Schuldnerberatungen durchgeführt. In Städten und Gemeinden gibt es Schudnerberatungen. Siehe unter Städtehilfen unter den jeweilgen Hompages. Bei der Verbraucherinsolvenz wird in der 1. Phase die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers untersucht und Antrag auf Kostenübernahmen bei der Behörde gstellt, ansonsten ist ein kleiner Kostenbeitrag fällig. Dann versucht man die einzelnen Forderungen zu überprüfen und die Gläubiger unter einen Hut zubekommen - das nennt sich außergerichtlichen Einigungsversuch. Dann kann das Verfahren beim Insolvenzgericht eröffnet werden. Dann geht es weiter wie bei der Regelinsolvenz. Hamburger Adressen: Adressen dazu afg PERSONAL GmbH Schuldnerberatung Max-Brauer-Allee 40, 22765 Hamburg Tel. 040/20 94 75 - 60 Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung Behrmannplatz 3, 22529 Hamburg Tel. 040/55420-121 http://www.lv-hamburg.drk.de/index.php?id=57 Diakonisches Werk Schuldnerberatung Altona Königstr. 54, 22767 Hamburg Tel. 040/30 620 385 http://www.schuldnerberatung-hamburg.de/ Diakonisches Werk Schuldnerberatung Barmbek Wohldorfer Straße 7, 22081 Hamburg Tel. 040/87 87 99 70 Diakonisches Werk Schuldnerberatung Billstedt Schiffbeker Weg 20, 22111 Hamburg Tel. 040/414 397 960 Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH Schuldnerberatung Wandsbek Von-Bargen-Str. 18, 22041 Hamburg Tel. 040/65 69 02-246 http://www.hamburger-arbeit.de/schuldnerberatung.php Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH Schuldnerberatung Bergedorf Sander Markt 12, 21031 Hamburg Tel. 040/41 09 859-0 oder -3 H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung im Kinder- und Jugendhilfe e.V. Geschäftsstelle Harburg: Deichhausweg 2, 21073 Hamburg Tel. 040/41 36 08-0 Verbraucher-Zentrale Hamburg Schuldnerberatung Kirchenallee 22, 20099 Hamburg Tel. 040/24 83 20 oder 24 832-109 http://www.vzhh.de/ Regelinsolvenzverfahren wird direkt beim Gericht beantragt. Hierfür sind aber bestimmte Kriterien wichtig. Ganz wichtig ist, das die Schuldnerberatungen keine Beratung für die reine Regelinsolvenz anbieten. Hier kann ma Hilfe bekommen unter Kostenlose bzw. preiswerte Rechtsberatung: wie hier in Hamburg: ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) Dammtorstraße 14 20354 Hamburg Tel. 42843 - 30 72 / - 30 71 Fax 42843 - 3658 Mo.- Fr. 8 - 13 Uhr http://www.hamburg.de/oera/rechtsberatung/nofl/115316/rechtsberatung.html Verbraucherzentrale Hamburg Kirchenallee 22 Tel.: 24832 - 200 www.vzhh.de In Städten und Gemeinden gibt es so ähnliche Möglichkeiten - siehe unter Städtehilfen bei der gewünschten Homepage. Die Regelinsolvenz gilt vorwiegend für Selbständige und ehemalige Selbständige, die mehr als 20 Gläubiger und dadurch unübersichtliche wirtschaftliche Verhältnisse haben. Schulden von Sozialabgaben ( Krankenkassenbeiträgen und auch Lohnsteuer) ehemaliger Mitarbeiter haben. Wenn der Antrag beim Gericht angenommen/Insolvenverfahren eröffnet wird, erhält man einen Insolvenververwalter. Der Insolvenzverwalter sieht sich alles an und nimmt Verbindung mit den Gläubigern auf. Es kommt zur Gläubigerversammlung, das Gericht sieht sich diese Sache an und dann wenn alles in Ordnung ist nach den Inolvenzvorschriften, folgt die 6 jährige Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit hat man nur das Pfändungfreie Einkomen zur Verfügung und In diesem Rahmen kann man sein Leben gestalten. Wichtige Sachen sollten immer mit dem Insolvenverwalter besprochen werden. Hat amn keine Arbeit, ist man verpflichtet, sich um eine Arbeit zu kümmern, die optimalerweise Einkommen über der Pfändungsgrenze hat. Wohn- und Arbeitgeberwechsel unbedingt melden. Geänderte Einkommensverhältnisse sofort melden und nachweisen. Sehr wichtig ist vorrangig die Bezahlung der Miete, Strom, Wasser, Telefon und Vereinbarungen an Abzahlungen z.B. Bußgeldbescheide gehören nicht in die Insolvenzmasse und müssen bezahlt werden. Aber bitte nur zu bezahlen aus dem zuverbleibenden pfändungfreien Einkommen. Anschaffungen für da tägliche Leben wie z. B. eine Waschamschine können getätigt werden, soweit sie aus dem Pfändungfreien Geld bestritten werden und dafür angespart wurden. Es dürfen keinerlei neue Schulden produziert werden. Verhaltenregeln erhält man vom Insolvenverwalter. Bankkontokündigung wegen Regelinsolvenz, weil Bank auch Gläubiger ? Kann passieren. Hier gibt es eine Bank die Schuldner ein Online-Mikrokonto auf Guthabenbasis anbietet. www.ethikbank.de Was ist, wenn jemand versucht das Konto zu pfänden ? Keine Pfändung möglich. Was ist mit neuer EV Leistung, wenn die drei Jahre abgelaufen sind ? Entfällt. Was ist zu tun, wenn doch noch der Gerichtsvollzieher kommt ? Beschluß vorlegen, muß dann gehen. Was ist mit Nachzahlungen, die für Strom und Wasser fällig werden ? Müssen zu der Gläubigerliste zugenommen werden. Gutschriften müssen an den IV gezahlt werden. Das gilt für die Zeit vor der Wohlverhaltensphase. Es sollte den Enegielieferanten auch mit Hilfe des Insolvenzverwalter klargemacht werden, das die Nachzahlung gesetzlich verboten ist wegen Übervorteilung der anderen Gläubiger. Wie ist wenn man bei Arbeit mit ausreichendem Einkommen Nachzahlungen von Hzg und Betriebskosten zu leisten hat. ? Ist man selbst verantwortlich. Was darf man sich schenken lassen außer Luxusgüter ? Normale Gegenstände ja. Darf man, wenn Arbeitsplatz vorhanden ist, ein gebrauchtes Auto kaufen und halten ? Muß mit dem IV abgesprochen werden. Briefe, die von Gläubigern kommen, nachreichen in Kopie an IV. Taucht noch ein neuer Gläubiger auf, sofort nachmelden an den IV. Übersichtliche Pfändungstabelle http://www.ra-franzke.de/verbraucherinsolvenz-faq/Pfaendungstabelle.html Weitere Infos unter: http://www.ra-franzke.de/verbraucherinsolvenz.html http://de.wikipedia.org/wiki/Schulden http://www.schuldenabc.de/ http://www.forum-schuldnerberatung.de/ Siehe auch unter: Finanzenlinks nach oben |