| ALG II oder eigenes Einkommen ? ? ? Zurückzur Startseite (Keinerechtliche Beratung und Infos sind nach besten Wissen und Gewissenzusammengestellt) Immerwieder wird geschrieben Hartz IV ist zu teuer und sprengt dieHaushaltsbudgets der Länder und des Bundes. Die Bundesagenturfür Arbeit erzielt Milliardenüberschüsse, wo noch nichtmal klar ist wo diese hinfliessen. Die ALG II-Empfänger werdenpauschal zu Buhmännern der Nation gemacht. Die Wirtschaft entläßt laufend Personal und deren Managererhöhen sich die Bezüge ( Siehe letzen Fall Siemens ) oderden lieben Aktionäre sollen ja blos nicht ihreDividenden geschmälert werden. Nicht zu vergessen die Wirtschaftskrise, die ja nun immer wieder schön geredet wird. Viele ALG II-Empfänger würde lieber Heut als Morgen inArbeit gehen, wandern teilweise schon sogar deswegen aus, nehmen sogarniedrig bezahlte Jobs an oder stürzen sich auf die1-Eurojobs, nur um zu überleben. Denn laut SGB II ist manverpflichtet seine Hiflsbedürftigkeit so schnell es geht zubeenden oder wenigsten zu reduzieren. Dies würde auch funktionieren, wenn die Wirtschaft die nötgenArbeitsplatze zu vernünftigen Löhen hergeben würde. Um von ALG II weg zu kommen müssten folgende Nettolöhne erzielt werden. Dies ist nur eine Modellrechnung
Berechnungsgrundlage ( Berechnung noch mit o.g. Summen ) die Regelsätze, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Mietsätze für Hamburg, Kinder unter 14 Jahren Es ist zu beachten das die Sätze für ALG II erhöhtworden sind: 1 Person 359,-- / 2 Personen 646,20,-- / Kinder 215,-- bis 6 Jahre / 251 bis 14 Jahre und 287 bis 18 Jahre. für die Berechnung habe ich folgende Rechner eingesetzt: Nettolohnberechner http://www.nettolohn.de/index.php ALG II Berechner einfacher Art. Bundeslandspzifische Sonderkonditionen sind nicht berücksichtigt. http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html ImEinzelfall muss man schon genauer rechnen, da ja Einkommenarten wie Lohn/Gehalt, Minijob, Renten, Kindergeld, Vermietung etc. vorhandensein könnten, die in Abzug gebracht werden teilweise mitFreibeträgen, ernährungsbedingter Mehrbedarf vorhanden istoder als Schwerbehinderter auch Zuschläge anerkannt werden beiErwerbstätigkeit. Das mit einfliessen zu lassen, hätte hierden Rahmen gesprengt. Ein weiteres Zahlenwerk mit anderen Steuerklassen ist beim Deutsche Bundestag zu finden unter: Bruttolohn von 1.084 Euro ergibt netto ein Hartz-IV-Einkommen ( 816,-- Euro ) - für Ledige http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_249/05.html Wohngeldzu beantragen dürfte bei den Bruttolöhnen nicht drin sein, dasie zu hoch sind und nur bestimmte Mietsätze von Bundesland zuBundesland unterschiedlich berücksichtigt werden. Seit 2009 sind die Wohngeldsätze erhöht worden. Daher ist es immer wieder wichtig seine Ansprúch berechnen zu lassenund dann die Entscheidung zu treffen womit man besser klarkommt. Auch hierkommt es auf den Einzelfall an und sollte trotzdem im Zweifelsfallebeantragt werden, damit man wenigstens eine Berechnung vor liegen hatim Falle einer Ablehnung. Beratung zu diesem Thema können leisten: http://www.arbeitslosen-telefonhilfe.de/ telefonisch 0800 111 0 444 kostenlos für Hamburg 040 / 22 75 74 73 bundesweit Erwerbslosenforum http://www.elo-forum.org/forum/forums.html Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Beratungzentren in den Kommunen und Städten Trotzdemmuß man sich fragen, wie Familien und Alleinerzeihende mitmehreren Kinden je die Nettoverdienste erzielen können und sollenin unserem Lande, wo die Wirtschaft darauf aus ist die Löhne zudrücken. nachoben |