Bewerbungstipps
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Bewerbung online
Gehaltsvorstellungen ermitteln
Einstiegsgeld
Mobilitätshilfen
Kombilohn– KombiPlus
HamburgerModell(Lohnkostenzuschuss)
Bewerbungskosten
Vermittlungsgutschein
Bildungsgutschein
Bewerbung mittels Flyer
BewerbungOnline E-Mail Bewerbung
- ImBetreff: Bewerbung für... und Anhang als PDF-DateiBewerbungsmappe
- Anschreibendirekt als E-MAil mit Absender, Anschrift und Text.
- Bewerbungsmappein PDF-Format anhängen.
PDF aus Word erstellen mit der Zusatzfreeware:
http://www.cib.de/deutsch/products/pdfplugin/download.asp
oder
Freeware Open Office - Das Programm sichert in PDF -Format. Vor
allemempfehlenswert, wenn man Tabellen ins PDF-Format bringen will.
http://de.openoffice.org/
Dieser PDF Umwandler ist ganz einfach. Er installiertsich als
Druckertreiber. Es kann aus jedem Windowsprogramm benutztwerden.
Erstellt aus Texten und Bildern PDF-Dateien.
http://magicpdf.pro.de/
Zur Stressvermeidung mit Bewerbungen kann man
sichbei "3-Minuten-Bewerbung" kostenlos registrieren. Daten
sindgeschützt. Man gibt nur einmal seine Daten ein und kann
dieverschiedensten Bewerbungen zielgerechet generieren. Man kann
dieHauseigen Jobbörse verwenden aber auch andere
Möglichkeitennutzen oder so Adressen verwenden. Einfach mal
ausprobieren. Alles indeutsch
http://www.3-minuten-bewerbung.de/
Gehaltsvorstellungen ermitteln
Eine Gehaltsanalysekann man bei
monster.de mach . Registrierung ist kostenlos
und manmuß über mehre Seiten daten eingeben ,
aber manbekomme umfangreiche Infos in Sachen Gehälter.
http://gehaltsanalyse.monster.de/?WT.mc_n=MNDEGOOG023
Welche Hilfen zurEingliederung ins Arbeitsleben gibt es?
AlsMaßnahmen
zur Förderung der Arbeitsaufnahme kommenzum Beispiel in
Frage:Berufliche Bildung,
Mobilitätshilfen,Trainingsmaßnahmen, Zuschüsse
zuBewerbungskosten. Wer Arbeitslosengeld II erhält, hatallerdings
keinenRechtsanspruch auf diese Leistungen der
Arbeitsförderung.Für die Betroffenenhandelt es sich durchweg
um "Kann-Leistungen". Das gilt auchfür dasneue "Einstiegsgeld",
das diejenigen, die eine Arbeit gefunden haben,für bis zu zwei
Jahre als Zuschuss erhalten können.Ob und in welcher Höhe
esgezahlt wird, liegt im Ermessen des betreuenden Sachbearbeiters.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungshilfe
http://www.wdr5.de/funkhauseuropa/dossiers/detail.phtml?dossier_id=238
Einstiegsgeld nach oben
Wenn
SieArbeitslosengeld II erhalten und eine Gründung planen,steht
Ihnen als Förderung nur das so genannte Einstiegsgeldoffen.
Tipp: DasEinstiegsgeld ist weniger attraktiv alsIch-AG ( läuft aus )undÜberbrückungsgeld.
Wenn Sie gründen wollen,dann tun Sie dies möglichst noch,so
lange Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Eine Gründung mitIch-AG
undÜberbrückungsgeld ist auch noch bis zu vier Wochennach
Auslaufen desArbeitslosengeld I möglich.
Mit
Hilfe des Einstiegsgeldskönnen Sie bis zu zwei Jahre langdie
Regelleistung beim Arbeitslosengeld II um 50 bis 100
Prozenterhöhen undzusätzlich noch etwas dazuverdienen.
Außerdemerhöhen Sie IhreVermittlungschancen bzw. bauen sich
aus der Sicherheit desArbeitslosengeldII-Bezugs eine
selbstständige Existenz auf.
Einstiegsgeldnicht nur für Selbständige auch fürsozialpflichtige Arbeitsaufnahmen.
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/ueberbrueckungsgeld/einstiegsgeld.shtml
SGB III § 53Mobilitätshilfen nach oben
(1) Arbeitslose
undvon Arbeitslosigkeitbedrohte Arbeitsuchende, die eine
versicherungspflichtigeBeschäftigungaufnehmen, können durch
Mobilitätshilfengefördert werden, soweit dies zurAufnahme der
Beschäftigung notwendig ist.
(2) Siehe unter http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbiii/53.html
http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz481.html
Kombilohn –KombiPlus nach oben
Unternehmen,die
Arbeitnehmer neu einstellen, kann je Arbeitsstunde ein Zuschuss
inHöhe von3,- € gewährt werden. Gefördert
werdenBetriebe mit weniger als 500Beschäftigten. Je fünf
Beschäftigte ist dieFörderung eines Arbeitnehmers, derzuvor
Arbeitslosengeld II bezogen hat, für längstens18 Monate
zulässig.Zeitarbeitsunternehmen und Öffentliche Einrichtungen
sowieTräger vonArbeitsgelegenheiten sind nicht
förderungsfähig.
Quelle: http://www.team-arbeit-hamburg.de/deutsch/arbeitgeberservice/leistungen/kombiplus/index.php
http://db.bmwi.de/
HamburgerModell(Lohnkostenzuschuss) nach oben
Das Hamburger Modell ist ein auf maximal 10 Monate befristeter Lohnkostenzuschussfür
Langzeitarbeitslose. Er wird zu gleichen Teilen von derARGE Hamburg
anArbeitnehmer und Arbeitgeber ausgezahlt. Gefördert
werdenArbeitsverhältnissemit einer wöchentlichen Arbeitszeit
von mehr als 15 Stunden.Bei einerArbeitszeit von weniger als 35
Wochenstunden beträgt dieFörderung 125,- € jeMonat, bei
einer Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden 250,-€. Der
Zuschussist sozialversicherungs- und steuerfrei.
Zusätzlicherhält der Arbeitnehmereinen Bildungsgutscheinüber bis zu 2000,- €.
Kostenfür
die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagenkönnen bis
zu einemBetrag von jährlich 260 Euro von der
Arbeitsagenturübernommen werden. Aufbesonderen Antrag auch
Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.
http://www.sozialhilfe24.de/sh_az_anz_65.html
http://www.meinestadt.de/deutschland/jobs/specials/steuern
Vermittlungsgutscheinab 2005 bis31.12.2006 nach oben
Der
Gutscheinkann nun bereits nach 6wöchiger Arbeitslosigkeit (bisher
erstnach dreiMonaten) beantragt werden. Bezieher des Arbeitslosengeldes
II (HartzIV) habenkeinen Rechtsanspruch auf einen
Vermittlungsgutschein. Siekönnen aber nach §16 I SGB II auch
einen bekommen (Kann-Leistung). HartnäckigesFragen lohnt sichhier.
Die Höhe des Vermittlungsgutscheines beträgtnunmehr 2.000,00
Euro. Dieerste Rate von 1.000,00 Euro wird erst gezahlt, wenn
dasArbeitsverhältnis 6Wochen bestand. Die zweite Rate von 1.000,00
Euro wird wie bishergezahlt, wenndas Arbeitsverhältnis 6 Monate
bestand.
http://www.jobhunter.de/vermittlungsgutscheine.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsgutschein
Bildungsgutschein nach oben
DerBildungsgutschein
ist die schriftliche Zusage für dieTeilnahme an
einerWeiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für
dieTeilnahme aneiner beruflichen Weiterbildung übernommen,
vorausgesetzt, dieWeiterbildungist für die
Weiterbildungsförderung nach §85 SGB III zugelassen.
DerBildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die
erforderlicheWeiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und
dieGültigkeitsdauervon 3 Monaten, in der der Bildungsgutschein
eingelöst werdenmuss, aus.
http://www.cdi.de/gef_weiterbildung/orientierungshilfe/bildungsgutschein/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsgutschein