Bewerbungstipps
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- ImBetreff: Bewerbung für... und Anhang als PDF-DateiBewerbungsmappe
- Anschreibendirekt als E-MAil mit Absender, Anschrift und Text.
- Bewerbungsmappein PDF-Format anhängen.
PDF aus Worderstellen mit der Zusatzfreeware:
http://www.cib.de/deutsch/products/pdfplugin/download.asp
oder
Freeware Open Office - Das Programm sichert in PDF -Format. Vor allemempfehlenswert, wenn man Tabellen ins PDF-Format bringen will.
http://de.openoffice.org/
Dieser PDF Umwandler ist ganz einfach. Er installiertsich als Druckertreiber. Es kann aus jedem Windowsprogramm benutztwerden. Erstellt aus Texten und Bildern PDF-Dateien.
http://magicpdf.pro.de/
Zur Stressvermeidung mit Bewerbungen kann man sichbei "3-Minuten-Bewerbung" kostenlos registrieren. Daten sindgeschützt. Man gibt nur einmal seine Daten ein und kann dieverschiedensten Bewerbungen zielgerechet generieren. Man kann dieHauseigen Jobbörse verwenden aber auch andere Möglichkeitennutzen oder so Adressen verwenden. Einfach mal ausprobieren. Alles indeutsch
http://www.3-minuten-bewerbung.de/
Gehaltsvorstellungen ermitteln
Eine Gehaltsanalysekann man bei monster.de mach . Registrierung ist kostenlos und manmuß über mehre Seiten daten eingeben , aber manbekomme umfangreiche Infos in Sachen Gehälter.
http://gehaltsanalyse.monster.de/?WT.mc_n=MNDEGOOG023
Welche Hilfen zurEingliederung ins Arbeitsleben gibt es?
AlsMaßnahmen zur Förderung der Arbeitsaufnahme kommenzum Beispiel in Frage:Berufliche Bildung, Mobilitätshilfen,Trainingsmaßnahmen, Zuschüsse zuBewerbungskosten. Wer Arbeitslosengeld II erhält, hatallerdings keinenRechtsanspruch auf diese Leistungen der Arbeitsförderung.Für die Betroffenenhandelt es sich durchweg um "Kann-Leistungen". Das gilt auchfür dasneue "Einstiegsgeld", das diejenigen, die eine Arbeit gefunden haben,für bis zu zwei Jahre als Zuschuss erhalten können.Ob und in welcher Höhe esgezahlt wird, liegt im Ermessen des betreuenden Sachbearbeiters.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungshilfe
http://www.wdr5.de/funkhauseuropa/dossiers/detail.phtml?dossier_id=238
Einstiegsgeld nach oben
Wenn SieArbeitslosengeld II erhalten und eine Gründung planen,steht Ihnen als Förderung nur das so genannte Einstiegsgeldoffen.
Tipp: DasEinstiegsgeld ist weniger attraktiv alsIch-AG ( läuft aus )undÜberbrückungsgeld. Wenn Sie gründen wollen,dann tun Sie dies möglichst noch,so lange Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Eine Gründung mitIch-AG undÜberbrückungsgeld ist auch noch bis zu vier Wochennach Auslaufen desArbeitslosengeld I möglich.
Mit Hilfe des Einstiegsgeldskönnen Sie bis zu zwei Jahre langdie Regelleistung beim Arbeitslosengeld II um 50 bis 100 Prozenterhöhen undzusätzlich noch etwas dazuverdienen. Außerdemerhöhen Sie IhreVermittlungschancen bzw. bauen sich aus der Sicherheit desArbeitslosengeldII-Bezugs eine selbstständige Existenz auf.
Einstiegsgeldnicht nur für Selbständige auch fürsozialpflichtige Arbeitsaufnahmen.
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/ueberbrueckungsgeld/einstiegsgeld.shtml
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__29.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Einstiegsgeld#Anspruchsberechtigte
SGB III § 53Mobilitätshilfen nach oben
(1) Arbeitslose undvon Arbeitslosigkeitbedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtigeBeschäftigungaufnehmen, können durch Mobilitätshilfengefördert werden, soweit dies zurAufnahme der Beschäftigung notwendig ist.
(2) Siehe unter http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbiii/53.html
http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz481.html
Kombilohn –KombiPlus nach oben
Unternehmen,die Arbeitnehmer neu einstellen, kann je Arbeitsstunde ein Zuschuss inHöhe von3,- € gewährt werden. Gefördert werdenBetriebe mit weniger als 500Beschäftigten. Je fünf Beschäftigte ist dieFörderung eines Arbeitnehmers, derzuvor Arbeitslosengeld II bezogen hat, für längstens18 Monate zulässig.Zeitarbeitsunternehmen und Öffentliche Einrichtungen sowieTräger vonArbeitsgelegenheiten sind nicht förderungsfähig.
Quelle: http://www.team-arbeit-hamburg.de/deutsch/arbeitgeberservice/leistungen/kombiplus/index.php
http://db.bmwi.de/_DE_de/WZL_b305dc66f21d2279d3dd90ccf99269a0_WZL/app.wiz?WDC=index
__documents__open&DOC=9336&LEN=1
HamburgerModell(Lohnkostenzuschuss) nach oben
Das HamburgerModellist ein auf maximal 10 Monate befristeter Lohnkostenzuschussfür Langzeitarbeitslose. Er wird zu gleichen Teilen von derARGE Hamburg anArbeitnehmer und Arbeitgeber ausgezahlt. Gefördert werdenArbeitsverhältnissemit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden.Bei einerArbeitszeit von weniger als 35 Wochenstunden beträgt dieFörderung 125,- € jeMonat, bei einer Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden 250,-€. Der Zuschussist sozialversicherungs- und steuerfrei. Zusätzlicherhält der Arbeitnehmereinen Bildungsgutscheinüber bis zu 2000,- €.
Kostenfür die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagenkönnen bis zu einemBetrag von jährlich 260 Euro von der Arbeitsagenturübernommen werden. Aufbesonderen Antrag auch Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen. http://www.sozialhilfe24.de/sh_az_anz_65.html
http://www.meinestadt.de/deutschland/jobs/specials/steuern
Vermittlungsgutscheinab 2005 bis31.12.2006 nach oben
Der Gutscheinkann nun bereits nach 6wöchiger Arbeitslosigkeit (bisher erstnach dreiMonaten) beantragt werden. Bezieher des Arbeitslosengeldes II (HartzIV) habenkeinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Siekönnen aber nach §16 I SGB II auch einen bekommen (Kann-Leistung). HartnäckigesFragen lohnt sichhier. Die Höhe des Vermittlungsgutscheines beträgtnunmehr 2.000,00 Euro. Dieerste Rate von 1.000,00 Euro wird erst gezahlt, wenn dasArbeitsverhältnis 6Wochen bestand. Die zweite Rate von 1.000,00 Euro wird wie bishergezahlt, wenndas Arbeitsverhältnis 6 Monate bestand.
http://www.jobhunter.de/vermittlungsgutscheine.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsgutschein
Bildungsgutschein nach oben
DerBildungsgutschein ist die schriftliche Zusage für dieTeilnahme an einerWeiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für dieTeilnahme aneiner beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt, dieWeiterbildungist für die Weiterbildungsförderung nach §85 SGB III zugelassen. DerBildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die erforderlicheWeiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und dieGültigkeitsdauervon 3 Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werdenmuss, aus.
http://www.cdi.de/gef_weiterbildung/orientierungshilfe/bildungsgutschein/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsgutschein