Bewerbungstipps
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Gehaltsvorstellungen ermitteln
Einstiegsgeld
Mobilitätshilfen
Kombilohn
– KombiPlus
Hamburger
Modell
(Lohnkostenzuschuss)
Bewerbungskosten
Vermittlungsgutschein
Bildungsgutschein
Bewerbung mittels Flyer
Bewerbung
Online E-Mail Bewerbung
- Im
Betreff: Bewerbung für... und Anhang als PDF-Datei
Bewerbungsmappe
- Anschreiben
direkt als E-MAil mit Absender, Anschrift und Text.
- Bewerbungsmappe
in PDF-Format anhängen.
PDF aus Word
erstellen mit der Zusatzfreeware:
http://www.cib.de/deutsch/products/pdfplugin/download.asp
oder
Freeware Open Office - Das Programm sichert in PDF -Format. Vor allem
empfehlenswert, wenn man Tabellen ins PDF-Format bringen will.
http://de.openoffice.org/
Dieser PDF Umwandler ist ganz einfach. Er installiert
sich als Druckertreiber. Es kann aus jedem Windowsprogramm benutzt
werden. Erstellt aus Texten und Bildern PDF-Dateien.
http://magicpdf.pro.de/
Zur Stressvermeidung mit Bewerbungen kann man sich
bei "3-Minuten-Bewerbung" kostenlos registrieren. Daten sind
geschützt. Man gibt nur einmal seine Daten ein und kann die
verschiedensten Bewerbungen zielgerechet generieren. Man kann die
Hauseigen Jobbörse verwenden aber auch andere Möglichkeiten
nutzen oder so Adressen verwenden. Einfach mal ausprobieren. Alles in
deutsch
http://www.3-minuten-bewerbung.de/
Gehaltsvorstellungen ermitteln
Eine Gehaltsanalyse
kann man bei monster.de mach . Registrierung ist kostenlos und
manmuß über mehre Seiten daten eingeben , aber man
bekomme umfangreiche Infos in Sachen Gehälter.
http://gehaltsanalyse.monster.de/?WT.mc_n=MNDEGOOG023
Welche Hilfen zur
Eingliederung ins Arbeitsleben gibt es?
Als
Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsaufnahme kommen
zum Beispiel in Frage:
Berufliche Bildung, Mobilitätshilfen,
Trainingsmaßnahmen, Zuschüsse zu
Bewerbungskosten. Wer Arbeitslosengeld II erhält, hat
allerdings keinen
Rechtsanspruch auf diese Leistungen der Arbeitsförderung.
Für die Betroffenen
handelt es sich durchweg um "Kann-Leistungen". Das gilt auch
für das
neue "Einstiegsgeld", das diejenigen, die eine Arbeit gefunden haben,
für bis zu zwei Jahre als Zuschuss erhalten können.
Ob und in welcher Höhe es
gezahlt wird, liegt im Ermessen des betreuenden Sachbearbeiters.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungshilfe
http://www.wdr5.de/funkhauseuropa/dossiers/detail.phtml?dossier_id=238
Einstiegsgeld
nach oben
Wenn Sie
Arbeitslosengeld II erhalten und eine Gründung planen,
steht Ihnen als Förderung nur das so genannte Einstiegsgeld
offen.
Tipp: Das
Einstiegsgeld ist weniger attraktiv als
Ich-AG ( läuft aus )
und
Überbrückungsgeld. Wenn Sie gründen wollen,
dann tun Sie dies möglichst noch,
so lange Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Eine Gründung mit
Ich-AG und
Überbrückungsgeld ist auch noch bis zu vier Wochen
nach Auslaufen des
Arbeitslosengeld I möglich.
Mit Hilfe des Einstiegsgelds
können Sie bis zu zwei Jahre lang
die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II um 50 bis 100 Prozent
erhöhen und
zusätzlich noch etwas dazuverdienen. Außerdem
erhöhen Sie Ihre
Vermittlungschancen bzw. bauen sich aus der Sicherheit des
Arbeitslosengeld
II-Bezugs eine selbstständige Existenz auf.
Einstiegsgeld
nicht nur für Selbständige auch für
sozialpflichtige Arbeitsaufnahmen.
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/ueberbrueckungsgeld/einstiegsgeld.shtml
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__29.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Einstiegsgeld#Anspruchsberechtigte
SGB III § 53
Mobilitätshilfen nach oben
(1)
Arbeitslose und
von Arbeitslosigkeit
bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige
Beschäftigung
aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen
gefördert werden, soweit dies zur
Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.
(2)
Siehe unter http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbiii/53.html
http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz481.html
Kombilohn –
KombiPlus nach oben
Unternehmen,
die Arbeitnehmer neu einstellen, kann je Arbeitsstunde ein Zuschuss in
Höhe von
3,- € gewährt werden. Gefördert werden
Betriebe mit weniger als 500
Beschäftigten. Je fünf Beschäftigte ist die
Förderung eines Arbeitnehmers, der
zuvor Arbeitslosengeld II bezogen hat, für längstens
18 Monate zulässig.
Zeitarbeitsunternehmen und Öffentliche Einrichtungen sowie
Träger von
Arbeitsgelegenheiten sind nicht förderungsfähig.
Quelle:
http://www.team-arbeit-hamburg.de/deutsch/arbeitgeberservice/leistungen/kombiplus/index.php
http://db.bmwi.de/_DE_de/WZL_b305dc66f21d2279d3dd90ccf99269a0_WZL/app.wiz?WDC=index
__documents__open&DOC=9336&LEN=1
Hamburger
Modell
(Lohnkostenzuschuss) nach oben
Das
Hamburger
Modell
ist ein auf maximal 10 Monate befristeter Lohnkostenzuschuss
für Langzeitarbeitslose. Er wird zu gleichen Teilen von der
ARGE Hamburg an
Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgezahlt. Gefördert werden
Arbeitsverhältnisse
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden.
Bei einer
Arbeitszeit von weniger als 35 Wochenstunden beträgt die
Förderung 125,- € je
Monat, bei einer Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden 250,-
€. Der Zuschuss
ist sozialversicherungs- und steuerfrei. Zusätzlich
erhält der Arbeitnehmer
einen Bildungsgutschein
über bis zu 2000,- €.
Kosten
für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen
können bis zu einem
Betrag von jährlich 260 Euro von der Arbeitsagentur
übernommen werden. Auf
besonderen Antrag auch Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.
http://www.sozialhilfe24.de/sh_az_anz_65.html
http://www.meinestadt.de/deutschland/jobs/specials/steuern
Vermittlungsgutschein
ab 2005 bis
31.12.2006 nach oben
Der Gutschein
kann nun bereits nach 6wöchiger Arbeitslosigkeit (bisher erst
nach drei
Monaten) beantragt werden. Bezieher des Arbeitslosengeldes II (Hartz
IV) haben
keinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Sie
können aber nach §
16 I SGB II auch einen bekommen (Kann-Leistung). Hartnäckiges
Fragen lohnt sich
hier. Die Höhe des Vermittlungsgutscheines beträgt
nunmehr 2.000,00 Euro. Die
erste Rate von 1.000,00 Euro wird erst gezahlt, wenn das
Arbeitsverhältnis 6
Wochen bestand. Die zweite Rate von 1.000,00 Euro wird wie bisher
gezahlt, wenn
das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestand.
http://www.jobhunter.de/vermittlungsgutscheine.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsgutschein
Bildungsgutschein
nach oben
Der
Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage für die
Teilnahme an einer
Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die
Teilnahme an
einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt, die
Weiterbildung
ist für die Weiterbildungsförderung nach §
85 SGB III zugelassen. Der
Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die erforderliche
Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die
Gültigkeitsdauer
von 3 Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden
muss, aus.
http://www.cdi.de/gef_weiterbildung/orientierungshilfe/bildungsgutschein/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsgutschein