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Bank und Konto
Zurück zur Startseite Schwierigkeiten mit Ihrer Hausbank Girokontenvergleich P-Konto Guthabenkonto Bankgeheimnis Schwierigkeiten mit Ihrer Hausbank nach oben Haben Sie Ärger mit Ihrer Hausbank, weil sie verschuldet und in der Insolvenz sich befinden und Ihnen das Girokonto gekündigt worden ist, dann finden sie unter: http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/girokonto-kuendigung-verweigerung/index.html hilfreiche Infos. Die Ombudsleute für eine Kundenbeschwerde der Banken, Sparkassen und Volksbanken erreichen Sie unter folgenden Adressen: Hier ist wichtig, daß der Beschwerdevorfall schriftlich mit Kopien eingeschickt werden muß. Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken Postfach 04 03 07 10062 Berlin Telefon 030 – 16 63 31 66 Fax: 030 – 16 63 31 69 E-Mail an die Kundenbeschwerdestelle http://www.bankenverband.de/ Für die Volks- und Raiffeisenbanken: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) Postfach 30 92 63, 10760 Berlin Tel: 030/2021 - 0 Fax: 030/2021 - 1900 Für die Sparkassen: www.dsgv.de Deutscher Sparkassen- und Giroverband Charlottenstraße 47, 10117 Berlin Tel.: 030/20 225 - 0 Fax: 030/20 225-250 Girokontenvergleich nach oben Hier kann man seine Daten eingeben und anonym auswerten lassen. http://www.finanztip.de/tip/bankvergleich/vergleich-girokonto.htm Pfändungsschutzkonto = P-Konto genannt nach oben Seit dem 01.07.2010 gibt es das gesetzlich geregelte P. Konto. Es kann jedes normale Giro-Konto in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bank darf keine Extra Gebühren erheben und die Umwandlung muß inerhalb 4 Werktagen erfolgen. Der Grundfreibetrage ist monatlich 1028,89 egal aus welcher Quelle die Einkünfte herkommen. Höhere Freibeträge müssen gesondert bescheinigt werden wie z. B. Bedarfsgmeinschaften, Kindergeld und auf Grund bei Unterhaltsverpflichtungen. Bescheingung hierüber können Lohnbescheinigungen, Bescheide vom Jobscenter oder Sozialämter sein. Auch für selbstständig Tätige ist dies auch moglich. Mehr dazu erfahren kann man unter Telefon 0800 - 39 99 000 ( Gebührenfrei) und unter nachfolgenden Link ist ein Merkblatt mit allen wichtigen relevanten Infos zum P-Konto als PDF Datei hinterlegt http://www.adn-sb.de/Download/Merkblatt_P-Konto.pdf http://www.adn-sb.de/pfaendungsschutzkonto/ http://www.kostenloses-girokonto.net/girokonto-ratgeber/pfaendungsschutzkonto.html Guthabenkonto nach oben Ein Konto für Jedermann ist wichtig in der heutigen Zeit. Vielen wird dieses verwehrt, wenn sie Schulden haben und dadurch schlechte Einträge in der Schufa. Die Nake hane isxch freiweillig verpflichtet für diese Personegruppen ein Guthabengirokonoto einzurichten. Vielfach wird dies aber mißachtet. Den Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, ALGII, Grundsicherung, wird ein nicht erhebliche Betrag abgezogen für die Zustellung des Geldes. weiter sind diese Personen gezwungen alles in bar einzuzahlen wie Miete, Strom, Wasser, etc. Das kostet weitere zusätzliche Gebühren, die aus dem Regelsatz finanziert werden müssen. Von weiteren negative Folgen ganz zu schweigen. z. N. Wenn man Arbeit bekommt und kein Konto nachweisen kann, wie sieht dann dies aus. Es könnte bedeuten, das man die Arbeit nicht bekommt. Mehr dazu und wie man es trotzdem bekommt unter: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/ x 1. April 2005: Ende vom Bankgeheimnisxxnach obenxxx Neues zum Bankengeheimnis Ab dem 01.04.2005 kam das neue "Gesetz zur Steuerehrlichkeit" zum Tragen. Mit der so genannten automatisierten Kontenabfrage will die Bundesregierung so Steuerhinterzieher und Sozialbetrüger outen. Betroffen sind alle KonteninhaberInnen. Mit dieser Überprüfungsmethode wird auch abgefragt, ob eine Person mehrere Konten führt - und hier offenbart sich, ob weitere Geldeinnahmen, die z.B. bei Beantragung von Arbeitslosengeld II etc, nicht angegeben wurden, erfolgen. Abgerufen werden dürfen diese Daqten von Finanz- und Sozialämtern, Arbeitsagenturen, der Polizei und Bafög-Stellen, sowie allen Stellen, die mit dem Geld der Bürger zu tun hat. Abgefragt werden dürfen: Nachname, Vorname, Geburtsdatum sowie Adresse ( was ja den Behörden als Suchkriterium vorliegt und somit bekannt ist). Des weiteren wird auch nach Konto-Bevollmächtigten gefragt - häufig der Ehepartner. Sodann erfragt man: Anzahl und Nummern aller Konten. Depots und Bausparverträge bleiben auch nicht mehr geheim. Rückwirkend für die Dauer von 3 Jahren können die Ämter auch gelöschte Konten hinterfragen und auswerten. Vermutet der Behördenmitarbeiter Sozialmißbrauch oder Steuerhinterziehung, ist es ihm erlaubt, bei der Bankneben dem Kontostand auch die Kontenbewegungen abzurufen. Es muss seitens der Behörde nicht einmal ein konkreter Verdacht vorliegen, um die Konten zu überprüfen. Der Konteninhaber muss nicht einmall über diese Maqßnahme informiert werden. Eine Genehmigung zum "Ausgucken eines Kontos muss ebenfalls nicht vorliegen, bzw. eingeholt werden. nach oben |